Zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2 KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten, die bei der Versorgung eines Gebäudes mit Heizenergie und Warmwasser anfallen, zwischen Vermieter und Mieter.
Verwalter:innen sollten wissen, was dieses neue Gesetz regelt und wie die Kosten verteilt werden müssen, da Fehler unangenehme Folgen haben könnten.
Zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2 KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten, die bei der Versorgung eines Gebäudes mit Heizenergie und Warmwasser anfallen, zwischen Vermieter und Mieter.
In diesem Spezialseminar lernen Sie folgendes:
- Grundsätzliche Funktionsweise der Kostenverteilung
- Anwendungsbereich des Gesetzes
- Datenerhebung in Lieferantenrechnungen
- Berücksichtigung in der Heizkostenabrechnung
- Selbstversorgende Mieter
- Ausnahmen und Geschäftsraummiete#
- Auswirkungen auf die WEG-Verwaltung / vermietende Eigentümer
- Handlungsempfehlung für Verwaltungsunternehmen