Gemeinschaftsordnung

  • Uwe Effenberger
  • 14.10.2023
  • WEG-Recht

Die Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander im Innenverhältnis. Sie wird auch als Verfassung der Eigentümergemeinschaft bezeichnet. Sie ist meist Bestandteil von Teilungsvertrag oder Teilungserklärung. Teilungsvertrag und Teilungserklärung regeln sachenrechtliche Fragen, wie ein Objekt also aufgeteilt und die Miteigentumsanteile zugeteilt werden. Die Gemeinschaftsordnung regelt hingegen die Art und Weise, wie das Wohnungs- und Teileigentum genutzt werden darf. Sie trifft also Gebrauchs- und Nutzungsregelungen. Typische Inhalte einer Gemeinschaftsordnung sind:

  • Art und Umfang der Nutzung des Wohnungs- und Teileigentums (z.B. Ladenlokal, Büro)
  • Sondernutzungsrechte z.B. an Gartenflächen, Terrassen
  • Fragen der Tierhaltung
  • Zustimmungserfordernis des Verwalters bei der Veräußerung von Wohnungs- oder Teileigentum
  • Voraussetzungen der Entziehung des Wohnungseigentums
  • Bestellung eines Verwaltungsbeirats