Eigentümerversammlung

  • Uwe Effenberger
  • 14.10.2023
  • WEG-Recht

Wohnungseigentümer erhalten regelmäßig eine Einladung zu einer Eigentümerversammlung. Erfahren Sie hier u.a., wie die Veranstaltung abläuft, welche Beschlüsse gefasst und wie diese festgehalten werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Definition
  • Welche Beschlüsse fasst die Eigentümerversammlung?
  • Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung
  • Wie läuft die Eigentümerversammlung ab?
  • Wann ist die Eigentümerversammlung beschlussfähig?
  • Protokoll der Eigentümerversammlung
  • Universalversammlung

Was ist unter einer Wohnungseigentümerversammlung zu verstehen?

Bei der Eigentümerversammlung kommen alle stimmberechtigten Eigentümer, ihre Vertreter (Vollmacht zur Eigentümerversammlung notwendig) sowie sonstige geladene Personen (z.B. Nachlass- und Insolvenzverwalter) zusammen. Die Versammlung hat das Ziel, Beschlüsse im Hinblick auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums sowie damit zusammenhängende Themenstellungen zu treffen. Wohnungseigentümern bietet die Eigentümergemeinschaft damit die Möglichkeit, ihre Wünsche bezüglich der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums vorzutragen und ein Stimmrecht auszuüben. Die Eigentümergemeinschaft besitzt darüber hinaus eine kontrollierende (z.B. Einsichtsmöglichkeit von Belegen über getätigte Aufwendungen) sowie beratende Funktion und ist mindestens einmal pro Jahr abzuhalten. Ihre Rechtliche Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).