Aufteilungsplan
- Uwe Effenberger
- 14.10.2023
- WEG-Recht
Ein Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) gibt Aufschluss darüber, wie ein Gebäude unter allen Eigentümern aufgeteilt ist. Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, in der alle Teile eines Gebäudes entweder dem Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhäuser) oder Sondereigentum eines Mitglieds der Eigentümergemeinschaftzugeordnet sind. Der Maßstab der Zeichnung beträgt 1:100 und sollte unter anderem Grundrisse und Schnitte des Gebäudes darstellen.
Die als Sondereigentum geplanten Teile des Gebäudes erhalten eine Nummer im Aufteilungsplan und alles, was nicht als Sondereigentum gilt, gehört zum Gemeinschaftseigentum.
Welche Bereiche in der Teilungserklärung als Sonder- und Gemeinschaftseigentum bestimmt werden, wird anschließend auf dem Aufteilungsplan räumlich dargestellt.
Um Sondereigentum geltend zu machen, ist neben dem Aufteilungsplan eine Abgeschlossenheitsbescheinigungnotwendig. Eigentümerinnen können diese Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, indem sie bei dem zuständigen Bauamt einen Antrag stellen. Auch die Teilungserklärung lässt sich auf diesem Weg beantragen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Aufteilungsplan sind wichtig für die Schaffung von Wohneigentum, z.B. wenn Sie eine Wohnung verkaufen wollen.