Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • Uwe Effenberger
  • 14.10.2023
  • WEG-Recht

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung belegt, dass eine Eigentumswohnung in einer Immobilie baulich ausreichend von den anderen Gebäudeteilen getrennt ist. Das Dokument ist damit eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Sie benötigen es, wenn Sie als Besitzer eines Mehrfamilienhauses die Immobilie in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen und verkaufen möchten. Denn nur wenn die

Abgeschlossenheitserklärung vorliegt, kann das Wohneigentum ins Grundbuch eingetragen werden. Dabei ist es möglich, auch Sondernutzungsrechtezu bilden und einzuräumen. Das heißt: Räumlichkeiten wie Keller oder Dachböden können einer bestimmten Wohneinheit zugeordnet werden.

Auch wenn Sie beabsichtigen eine Eigentumswohnung zu kaufen, ist die Bescheinigung erforderlich. In der Regel verlangen Banken für eine Finanzierungszusage die Vorlage der Abgeschlossenheitserklärung.

Gut zu wissen: Gesetzliche Grundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet §3 des Wohneigentumsgesetzes.